Die Abschlussphase des Doktorats
Vor der Einreichung der Dissertation müssen die Beurteiler*innen festgelegt werden. Anschließend erfolgt die Einreichung der Dissertation (digital und physisch).
Nach Erbringung aller Leistungen und positiver Beurteilung der Dissertation durch die Gutachter*innen folgt die Defensio, die öffentliche Präsentation und Verteidigung der Dissertation vor einer Kommission.
Schritte zum Studienabschluss
Schritt 1: Vorschlag erstellen für Gutachter*innen
Vor der Einreichung der Dissertation muss ein Antrag auf Zuweisung der Dissertation an Beurteiler*innen (SL/D3 + SL/D4) gestellt werden.
Nennen Sie dabei mindestens drei Professor*innen, die Sie als Gutachter*innen für Ihre Abschlussarbeit vorschlagen möchten. Sie müssen dabei die folgenden Kriterien beachten:
Betreuungsberechtigung für das Doktorat an der eigenen Hochschule
Internationalität
Möglichst hohe Diversität in Bezug auf Gender
Keine Befangenheit vorhanden und die letzten 5 Jahre keine gemeinsamen Publikationen mit den Betreuer*innen der*des Doktorand*in und dem*r Kandidate*in
Emeritierte Personen nur dann, wenn sie noch aktiv in Projekten sind und publizieren
Sie benötigen einen Lebenslauf sowie eine kurze Publikationsliste Ihrer Gutachter*innen.
Der Studienpräses wählt dann auf Vorschlag der D-SPL aus Ihrer Liste von drei vorgeschlagenen Gutachter*innen zwei aus und teilt Ihnen diese mit.
Die Einreichung des Formulars (BSP/D3) ist auch vor dem Upload der Dissertation möglich!
Schritt 2: Einreichung der Dissertation
Laden Sie Ihre elektronische Version der Dissertation über u:space hoch und senden Sie die Upload-Bestätigung per E-Mail an das SSC.
Erst nach der "Freigabe" der Plagitatsprüfung durch die DSPL lassen Sie drei Exemplare Ihrer Dissertation binden und lassen diese entweder in der Fachbibliothek Bildungswissenschaft hinterlegen, vereinbaren einen Termin mit dem SSC Bildungswissenschaft (ssc.biwi(at)univie.ac.at) ausmachen oder übermitteln diese per Post an folgende Adresse:
SSC Bildungswissenschaft
Erdgeschoss, Zimmer E0.06
Sensengasse 3a
1090 Wien
Erstellen Sie kein eigenes Titelblatt und verwenden Sie keine Vorlage! Das Titelblatt wird während des Einreichungsprozesses automatisch generiert.
Schritt 3: Begutachtung
Nach erfolgreicher Einreichung der Dissertation erhalten die zwei ausgewählten Gutachter*innen Ihre Dissertation und haben max. vier Monate Zeit, das Gutachten zu Ihrer Arbeit schriftlich zu verfassen – diese Information erhalten die Gutachter*innen vom SSC. Die Gutachter*innen vergeben jeweils eine Note, die anschließend zur Endnote zusammengeführt wird (arithmetisches Mittel). In diesem Prozess muss von Ihrer Seite nichts mehr erledigt werden.
Falls ein kürzerer Zeitplan vereinbart wurde: Stellen Sie eigenständig sicher, dass beide Gutachten spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Defensio-Termin im SSC eintreffen.
Kritische Frist: Beide Gutachten müssen mindestens 3 Wochen vor der Defensio beim SSC eingelangt sein. Nur dann wird die Genehmigung durch die Prüfungssenat eingeholt. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Gutachter*innen ist unbedingt erforderlich!
Schritt 4: Mitteilung des Ergebnises der Begutachtung und Gesamtnote
Sobald beide Gutachten vorliegen, werden Ihnen diese sowie die Gesamtnote schriftlich mitgeteilt. Nach Erbringung aller Studienleistungen und positiver Beurteilung der Dissertation durch die Gutachter*innen erfolgt die Anmeldung zur Defensio (SL/P4). Im Vorfeld muss dafür ein Defensiotermin koordiniert werden - kontaktieren Sie dafür bitte die Studienassistenz der D-SPL 59.
Schritt 5: Koordination des Defensiotermins
Mithilfe der D-SPL-Studienassistenz wird dann ein Defensiotermin koordiniert. Dieser Prozess läuft folgendermaßen ab:
- Die/der Kandidat*in bestimmt, welche*r Professor*in (alle am Institut für Bildungswissenschaft sowie am ZLB, mit Ausnahme Ihrer Betreuer*innen) den Vorsitz übernehmen sollte. Die Person kann, muss aber nicht dem DSPL-Team angehören. Die Person wird als Vorsitzende*r angefragt und entscheidet selbst, ob sie diese Funktion übernimmt.
- Die/der Kandidat*in entscheidet, welche Professor*in dem Prüfungssenat angehören sollen. Häufig werden die Gutachter*innen gewählt, da sie mit der Dissertation bereits vertraut sind. Es gibt jedoch keine formale Vorgabe, die Gutachter*innen in den Prüfungssenat zu berufen. Die D-SPL empfiehlt dennoch, die Gutachter*innen als Mitglieder des Prüfungssenats vorzusehen.
- Die/der Kandidat*in legt das Format Ihrer Defensio fest: online oder in Präsenz. Wenn Sie eine Defensio in Präsenz wünschen, beachten Sie bitte, dass für die Anreise der beiden (!) Prüfer*innen insgesamt max. 700 Euro zur Verfügung stehen (PDF) stehen. Mehrkosten werden nicht von der D-SPL übernommen. Ob zusätzliche Ressourcen über das jeweilige Institut, die Fakultät oder die DSE bereitgestellt werden können, müsste jedenfalls im Vorhinein eigenständig von der*dem Kandidat*in bei der zuständigen Stelle angefragt und mit dieser geklärt werden.
- Sobald diese Fragen geklärt sind, beginnt die Koordination. Die vorsitzende Person schlägt Termine vor, die anschließend an die Prüfer*innen und an Sie weitergeleitet werden. Dieser Prozess läuft so lange, bis ein gemeinsamer Termin gefunden wird.
Ansprechperson für die Koordination des Defensiotermins ist die DSPL-Studienassistenz.
Schritt 6: Antragstellung für Defensio
Sobald der Termin und das Format feststehen, stellen Sie bitte den Anmeldung zur Defensio (BSP/P4).
Zwischen der Antragstellung und der Defensio müssen mindestens 14 Tage liegen. Bitte beachten Sie dieses Zeitfenster unbedingt, da die Defensio andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Schritt 7: Defensio
Die Defensio ist öffentlich und umfasst die Präsentation und Verteidigung der Dissertation vor einem Prüfungssenat. Der genaue Ablauf wird von dem*der Vorsitzenden festgelegt, verläuft jedoch in der Regel wie folgt: Sie präsentieren Ihr Forschungsprojekt sowie Ihre Ergebnisse in max. 20 Minuten. Die kommenden 40 Minuten erhalten Sie Fragen vom Prüfungssenat.
Im Anschluss an die gemeinsame Diskussion zieht sich der Prüfungssenat zu einer nicht-öffentlichen Beratung zurück und bespricht die Endnote der Defensio. Danach wird das Ergebnis sowie dessen Begründung mitgeteilt.
Die gesamte mündliche Prüfung dauert ca. 90 Minuten.
Zeitplan – Überblick über den gesamten Ablauf
- Benennung der Gutachter:innen und Einreichung des Formulars: ca. 2-4 Wochen
- Genehmigung durch die Studienprogrammleitung /: ca. 1-2 Wochen
- Einreichung der Dissertation und der gebundenen Exemplare: ca. 10 Tage
- Offizielle Begutachtungsfrist: 4 Monate
- Verbindliche Wartefrist vor der Defensio (Begutachtungen liegen im SSC auf): 3 Wochen