Forschungsphase
Das 1. Studienjahr dient zur Vorbereitung des Dissertationsvorhabens. Dieses muss im Rahmen einer fakultätsöffentlichen Präsentation (FöP) vorgestellt werden. Vor der FöP muss ein Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens gestellt und eine vorläufige Dissertationsvereinbarung abgeschlossen werden. In der nächsten Phase erfolgen sowohl die Erbringung der vereinbarten Prüfungsleistungen laut Curriculum als auch die Anfertigung der Dissertation. Die Dissertationsvereinbarung sollte dabei periodisch mit Anhängen über den Studienfortgang (Fortschrittsbericht) ergänzt werden.
Wichtige Themen im Studienverlauf
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Fakultätsöffentliche Präsentation (FÖP)
Im Rahmen der FÖP stellen die Doktorand:innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen das Dissertationsprojekt vor.
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Dissertationsvereinbarung
Zwischen Doktorand*in, Betreuer*in (Betreuer*innen) und Universität wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Rahmenbedingungen der Betreuung und des Dissertationsvorhabens festgehalten werden.
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Berücksichtigung wissenschaftlicher Aktivitäten
Für aktive Konferenzteilnahmen kann unter bestimmten Bedingungen ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
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Fortschrittsbericht
Durch jährliche Fortschrittsberichte soll die Dissertationsvereinbarung dem Fortschritt des Dissertationsprojekts entsprechend angepasst werden.
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Kumulative Dissertation
Die Dissertation kann entweder als Monografie oder kumulativ, also als Sammlung von Publikationen bzw. Publikationsmanuskripten verfasst werden.