Schritt 2: Masterprüfung
Sobald Ihre Masterarbeit positiv beurteilt wurde, werden Sie vom SSC über die Note Informiert und können Sie sich anschließend zur Masterprüfung anmelden.
In diesem Abschnitt finden Sie folgende Informationen:
- Anmeldung zur Masterprüfung
- Prüfungssenat, Prüfungsfächer und Prüfungsliteratur
- Ablauf der Masterprüfung
Die Masterprüfung ist im Curriculum mit 10 ECTS hinterlegt, die nach der positiven Absolvierung in Ihrem Prüfungspass eingetragen werden.
Aktuelle Termine
Eine Übersicht über die Masterprüfungstermine im aktuellen Semester und die dafür gültigen Anmeldefristen finden Sie unter News und Aktuelles.
Nach der Einteilung zur Masterprüfung wird die Liste der Kandidat*innen im Newseintrag unter dem jeweiligen Prüfungsmonat hinterlegt.
How to... Masterprüfung
Wie melde ich mich zur Masterprüfung an?
Für die Masterprüfung ist eine Anmeldung notwendig.
Um sich für die Prüfung anzumelden, müssen Sie das Anmeldeformular für die Masterprüfung (PDF) und das Formular für die Prüfungsliteratur (PDF) ausgefüllt und unterschrieben per Mail an ssc.biwi(at)univie.ac.at übermitteln.
Alle Formulare zum Thema Masterprüfung finden Sie auch gesammelt am Ende der Seite.
Die Termine für die Masterprüfung werden semesterweise unter News und Aktuelles veröffentlicht.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen für die Prüfungstermine und berücksichtigen Sie in Ihrer Zeitplanung auch die Bearbeitungszeiten für die Plagiatsprüfung und die Beurteilung der Masterarbeit.
Die Anmeldung ist erst nach Einreichung und positiver Beurteilung der Masterarbeit möglich.
Wie setzt sich der Prüfungssenat zusammen
Das 1. Prüfungsfach ist der Schwerpunkt der Masterarbeit und der*die 1. Prüfer*in entspricht dem*der Masterbetreuer*in.
Beispiel: Die Masterarbeit wurde im Schwerpunkt „Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation“ bei Lehrperson XY verfasst. Das 1. Prüfungsfach ist somit „Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation“ und Lehrperson XY Erstprüfer*in. Als Zweitprüfer*in kann nun eine Lehrperson angefragt werden, die einem anderen Schwerpunkt zugeordnet ist.
Der*Die Zweitprüfer*in können sich Studierende aus der Liste der möglichen Prüfer*innen aussuchen. Das 2. Prüfungsfach orientiert sich an dem Bereich, dem die Person zugeordnet ist (siehe Liste der möglichen Zweitprüfer*innen) darf jedoch nicht mit dem Schwerpunkt der Masterarbeit übereinstimmen. Es ist oft auch möglich mit Zweitprüfer*innen einen Sprechstundentermin zu vereinbaren, um den Prüfungsstoff gemeinsam zu besprechen.
Beispiel: Die Masterarbeit wurde im Schwerpunkt „Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation“ bei Lehrperson XY verfasst. Das 1. Prüfungsfach ist somit „Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation“ und Lehrperson XY Erstprüfer*in. Als Zweitprüfer*in kann nun eine Lehrperson angefragt werden, die einem anderen Schwerpunkt zugeordnet ist.
Der Prüfungsvorsitz darf weder Betreuer*in noch Zweitprüfer*in sein. Die Vorsitze werden von der Studienprogrammleitung nach Verfügbarkeit zugeteilt, wobei hier nach Möglichkeit Rücksicht auf Vorschläge von Studierenden genommen wird.
Liste der möglichen Zweirtprüfer*innen
Grundlagensicherende Pflichtmodulgruppe
Evi Agostini, Tobias Buchner, Wilfried Datler, Helga Fasching, Roger Frie, Sabine Grenz, Nele Kampa, Alan Ross, Henning Schluß, Judith Schoonenboom, Barbara Schulte, Christian Swertz, Daniel Tröhler, Astrid Wirth (bis 31.08.2029), Veronika Wöhrer- Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation
Henning Schluß, Christian Swertz, Daniel Tröhler
- Lehren und Lernen
Evi Agostini, Nele Kampa, , Alan Ross, Barbara Schulte, Astrid Wirth (bis 31.08.2029)
- Inklusive Pädagogik bei speziellem Bedarf
Tobias Buchner, Wilfried Datler, Helga Fasching, Roger Frie
- Bildung, Beratung und Entwicklung über die Lebensalter
Evi Agostini, Wilfried Datler, Helga Fasching, Sabine Grenz, Astrid Wirth (bis 31.08.2029), Veronika Wöhrer
Prüfungsfächer und Prüfungsliteratur
Mögliche Prüfungsfächer sind:
- Grundlagensicherende Pflichtmodulgruppe
- Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation
- Lehren und Lernen
- Inklusive Pädagogik bei speziellem Bedarf
- Bildung, Beratung und Entwicklung über die Lebensalter
In jedem der Prüfungsfächer beziehungsweise für jede prüfende Person gibt es zwei Themenbereiche.
Die Prüfungsliteratur wird mit den einzelnen Prüfer*innen vereinbart. Die festzulegende Prüfungsliteratur kann bis zu drei Texte je Prüfungsthema (= maximal 6 Prüfungsthemen pro Prüfungsfach) umfassen. Abhängig von Umfang und Komplexität können jedoch auch weniger Texte ausreichend sein. Vorgaben hinsichtlich des Umfangs und der Art der Literatur (Monographie, Sammelband, Artikel) gibt es von Seiten der SPL nicht.
Die vereinbarte Prüfungsliteratur muss bei der Anmeldung zur Masterprüfung mit Übermittlung des Formulars Prüfungsliteratur Masterprüfung (PDF) im SSC bekannt gegeben werden.
Wie läuft die Masterprüfung ab?
Die Masterprüfung dauert insgesamt maximal 50-55 Minuten und gliedert sich in folgende Teile:
Die Studierenden werden zu Beginn ihrer Prüfung von dem*der Vorsitzenden gefragt, ob sie sich körperlich und psychisch in der Lage fühlen, die Masterprüfung abzulegen. Wird diese Frage verneint, muss ein ärztliches Attest nachgereicht werden und es wird kein Prüfungsantritt gezählt. Wird diese Frage bejaht, kann die Prüfung beginnen.
Dieser Teil wird von dem*der Vorsitzenden moderiert. In der Regel stellen die Studierenden ihre Arbeit kurz vor (5-7 Minuten) und beantworten dann einige weiterführende Fragen dazu.
Die Vorstellung der Masterarbeit erfolgt ausschließlich mündlich, ohne Folien oder andere Präsentationsmaterialien.
In diesem Teil werden die Themen des ersten Prüfungsfachs geprüft. Dieser Prüfungsteil kann unterschiedlich gehandhabt werden - bei manchen Prüfer*innen besteht dieser Teil ausschließlich aus Fragen zu den erarbeiteten Themen, während andere Prüfer*innen als Einstieg in das Thema um eine kurze mündlichen Präsentation bitten und daran anschließend Fragen stellen.
In diesem Teil werden die Themen des ersten Prüfungsfachs geprüft. Dieser Prüfungsteil kann unterschiedlich gehandhabt werden - bei manchen Prüfer*innen besteht dieser Teil ausschließlich aus Fragen zu den erarbeiteten Themen, während andere Prüfer*innen als Einstieg in das Thema um eine kurze mündlichen Präsentation bitten und daran anschließend Fragen stellen.
Nachdem alles vollständig abgeprüft wurde wird die studierende Person gebeten den Raum zu verlassen damit sich der Prüfungssenat abstimmen und zu einer Beurteilung kommen kann. Das sollte nicht länger als 5-10 Minuten dauern.
Zur Verkündung der Beurteilung wird der*die Studierende wieder in den Raum gebeten (ohne Zuschauer*innen/-hörer*innen) und es werden zwei Noten bekannt gegeben.
Eine Note setzt sich aus der Defensio der Masterarbeit (Punkt 1) und dem ersten Prüfungsfach (Punkt 2) zusammen. Die zweite Note wird für das zweite Prüfungsfach (Punkt 3) vergeben.
Ist das Zuhören bei Masterprüfungen erlaubt?
Als kommissionelle Prüfung ist die Masterprüfung grundsätzlich öffentlich. Je nach Raumgröße ist der Platz für Zuhörer*innen aber begrenzt.
Sollten Kandidat*innen bei ihrer Prüfung keine Zuhörer*innen wünschen, kommt der Prüfungssenat den Studierenden entgegen und bittet Zuhörer*innen, den Raum zu verlassen. Das kann man auch direkt vor der Prüfung bekannt geben.
Formulare für die Masterprüfung
Kontakt
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SSC - Services für Studierende
Folgen Sie für die Anmeldung zur Masterprüfung den oben angeführten Schritten. Bei Problemen könnnen Sie sich über Ihre u:account-Mailadresse an das SSC (ssc.biwi(at)univie.ac.at) wenden.
Nennen Sie bei Anfragen an das SSC bitte immer zusätzlich Ihre Matrikelnummer und schildern Sie das konkrete Anliegen, damit Ihre Anfrage ehestmöglich bearbeitet werden kann.